Prüfungen, Termine und Zulassung

Zeitpunkt der Prüfungen

Die Prüfungen zu den Veranstaltungen der Studiengänge Biochemie, Chemie und Pharmazie finden üblicherweise nach jedem Semester statt. Auf Ausnahmen wird bei den betroffenen Veranstaltungen im KSL hingewiesen.
Wiederholungsprüfungen finden meistens im August/September statt, vereinzelt werden sie aber auch bereits während dem Semester oder im Juni durchgeführt. Konsultieren Sie dazu den Wiederholungsprüfungsplan unter dem Menüpunkt „Prüfungspläne“.

Prüfungsart

Die Prüfungen finden normalerweise schriftlich statt. Wird eine Prüfung mündlich durchgeführt, werden Sie durch die Dozierenden darauf hingewiesen.

Anmeldung 

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über das KSL. Zu Prüfungen betreffend Veranstaltungen aus der Biochemie, Chemie und Pharmazie können Sie sich in der Regel ab Beginn des Semesters bis 14 Tage vor der Prüfung über KSL an- und abmelden. Bitte beachten Sie aber, dass die diversen Institute der Universität Bern unterschiedliche An- und Abmeldefristen für ihre Prüfungen haben können. Prüfen Sie daher immer frühzeitig, wie diese Fristen für die für Sie relevanten Prüfungen aussehen, damit Sie keine Frist verpassen. Verspätete An- und Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Melden Sie sich auch bei den Praktika zu den Leistungskontrollen über KSL an. Hier findet zwar oft nur eine Benotung aufgrund von eingereichten Berichten statt, aber die Registrierung zur Prüfung ist trotzdem notwendig.

Wiederholungsprüfungen

Die Wiederholungsprüfungstermine aus der Biochemie, Chemie und Pharmazie werden in der Regel zu Beginn des Frühjahrssemesters im KSL zur Anmeldung freigeschaltet. Bei Wiederholungsprüfungen, die im August/September stattfinden, ist eine Anmeldung ab ca. Mitte Juni möglich.

Im Masterprogramm Chemie und Molekulare Wissenschaften werden Zweittermine nicht automatisch festgelegt.Falls Sie an einer Wiederholungsprüfung aus dem Masterprogramm interessiert sind, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Dozenten oder das Studienleitungssekretariat für Chemie und Molekulare Wissenschaften um einen Zweittermine zu verlangen.

Anzahl Wiederholungsmöglichkeiten: Eine ungenügende Prüfung kann einmal wiederholt werden. Genügende Prüfungen können nicht wiederholt werden.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass das DCBP seit HS2012 eine Regelung betreffend Wiederholungsprüfungsterminen eingeführt hat. Neu werden diese Termine nur noch für effektive Wiederholungsprüfungen (ungenügende Note beim Ersttermin) angeboten oder für Studierende, welche am Ersttermin wegen Krankheit/Militär/gleichzeitiger anderer Wahlveranstaltungs- oder Pflichtprüfung nicht teilnehmen konnten. Somit werden Anmeldungen zum Wiederholungsprüfungstermin auf die Einhaltung dieser Bedingungen hin geprüft und Sie müssen allenfalls belegen können, dass Sie am Ersttermin verhindert waren. Melden Sie sich daher immer zum Ersttermin an.

Prüfungsabwesenheit

Bei Erkrankung / Unfall senden Sie bitte spätestens innert Wochenfrist ein Arztzeugnis an das Studienleitungssekretariat der gewählten Studienrichtung. Teilen Sie dem Dozenten und dem Studienleitungssekretariat wenn möglich bereits am Prüfungstag telefonisch oder per E-Mail mit, dass Sie verhindert sind (vor allem bei mündlichen Prüfungen). Nach absolvierter Prüfung kann kein Arztzeugnis im Nachhinein eingereicht werden. Fühlen Sie sich bereits während der Prüfung krank, dann brechen Sie die Prüfung ab. Im Falle eines Abbruchs der Prüfung wird KEIN Arztzeugnis akzeptiert, welches bereits vor der Prüfung seine Gültigkeit hatte. Tritt jemand trotz bestehendem Arztzeugnis an einer Prüfung an, geschieht dies auf eigenes Risiko und das bestehende Arztzeugnis verliert seine Gültigkeit für diese Prüfung. Wird ein Arztzeugnis zu spät oder gar nicht eingereicht wird die Note 1 gesetzt.

 

Kompensationsmöglichkeit

Ungenügende Noten können innerhalb eines Moduls kompensiert werden. Ein Modul ist bestanden, wenn es nach Kompensation mindestens die Note 4.0 aufweist. Im 1. Studienjahr ist die Anzahl ungenügender Noten auf 3 limitiert. In den darauffolgenden Studienjahren gibt es keine Limitierung ungenügender Noten solange die Module nach Kompensation genügend sind. Die Moduleinteilung ist in den Anhängen zu den Studienplänen (bei den Factsheets zu finden) ersichtlich.

In den beiden Bachelorprogrammen Biochemie und Chemie müssen ungenügende Noten aus Erstversuchen zwingend wiederholt werden. Eine ungenügende Note kann hier nur nach dem 2. Versuch kompensiert werden.

Prüfungseinsicht

Während 30 Tagen nach Bekanntgabe der Note können Sie beim Dozenten der entsprechenden Prüfung eine Prüfungseinsicht verlangen.

Plagiate 

Wir bitten Sie, das unter dem folgenden Link zu findende Merkblatt und die Weisungen zum Thema "Plagiate" zu beachten und die Regeln einzuhalten. Ein Nichteinhalten dieser Regeln bei z.B. Bachelor- und Masterarbeiten, Dissertationen sowie notenrelevanten Berichten kann Konsequenzen haben.  Merkblatt Plagiate

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die verschiedenen Studiengänge finden Sie unter dem Menüpunkt „Prüfungspläne“ resp. bei den Factsheets der einzelnen Studiengänge.